[…] Da in sozialen Netzwerken viele Kollegen die öffentlichen Beleidigungen mitlesen konnten, liegt ein nachhaltiger Eingriff in die Rechte der beleidigten Person vor. Nach Auffassung des Gerichts greift eine grobe Beleidigung bei Facebook daher särker als eine Äußerung im Gespräch in die Rechte der Kollegen ein, weil sie bis zur Löschung immer wieder nachgelesen werden kann Was im Netz gepostet wird, sollte daher also immer sehr gut überlegt sein. […]